Satzung

Satzung des Reit- und Pony-Club Düsseldorf e.V.

§ 1

Name und Sitz

Der Reit- und Pony- Club e.V. (RPC) hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist unter der Nummer 4584 beim Amtsgericht in Düsseldorf in das Vereinsregister eingetragen.

Der RPC ist Mitglied im Landesverband der Reit- und Fahrvereine in Bonn, des Kreisverbandes der Reit- und Fahrvereine Düsseldorf, des Sportbundes in Düsseldorf und der Deutschen Sporthilfe in Duisburg.

Die Satzung und die Jugendordnung dieser Fachverbände sind anerkannter Bestandteil der Clubsatzung.

§ 2

Zweck und Aufgaben

Zweck des RPC ist die Erhaltung und Förderung des Pferdesportes sowie die Pflege des Pferdes.

Der RPC hat folgende Aufgaben:

  1. den Pferdesport mit Kleinpferden, insbesondere für die Jugend zu fördern.
  2. Durch die Teilnahme an Turnieren den Sportgedanken zu vertiefen.
  3. Als Jugendclub besteht der Club aus mindestens 70% Jugendlichen und Junioren aller aktiven Mitglieder.
  4. Aufgabe des Clubs ist die Gemeinnützigkeit.

Der Club ist bemüht, körperbehinderten Jugendlichen das therapeutische Reiten zu ermöglichen. Auch Nichtmitgliedern soll der Weg zum Reitsport eröffnet sein.

§ 3

Mitgliedschaft

Mitglieder sind:

  1. aktive Mitglieder
  2. fördernde Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder

zu a)   Aktive Mitglieder können alle Personen werden, die mindestens das schulpflichtige Alter erreicht haben.
zu b)   Fördernde Mitglieder können Personen werden, die den RPC unterstützen und dessen Aufgaben und Zielen reges Interesse entgegen bringen.
zu c)   Zu Ehrenmitgliedern können Personen vorgeschlagen werden, die sich um die Förderung des Clubs in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Diese Ehrenmitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes angetragen und verliehen.

§ 4

Die Mitgliedschaft muss schriftlich angemeldet werden. Sie kann vom Vorstand abgelehnt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand. Die Ablehnung bedarf einer kurzen Begründung.

§ 5

Mitgliedschaft erlischt

  1. durch Tod
  2. durch schriftliche Austrittserklärung, wobei der Verein Anspruch auf den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr hat.
  3. durch Ausschluss durch den Vorstand mit entsprechender Begründung.
  4. durch Beitragsrückstand für 3 Monate, wenn die schriftliche Aufforderung zur Regelung des Rückstandes innerhalb des gesetzlichen Mahnverfahrens nicht erfüllt wird.
  5. Mit dem Austritt oder dem Verlust der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem RPC. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Herausgabe eines Anteils des Vermögens des Clubs, auch nicht nach Auflösung des RPC.

§ 6

Ausgeschlossen wird ein Mitglied

  1. wenn es den Satzungen oder den Beschlüssen des Vorstandes wiederholt zuwider handelt
  2. wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Vereinsdisziplin verstößt.
  3. bei vorsätzlicher öffentlicher Schädigung des Ansehens des RPC

§ 7

Beitrag

Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr werden vom Vorstand getrennt nach aktiven Jugendlichen, Junioren, Erwachsenen, fördernden Jugendlichen und Erwachsenen ermittelt und auf der Mitglieder-Jahreshauptversammlung zur Annahme empfohlen und dort beschlossen. Die Beiträge sind von den Kassierern einzuziehen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 8

Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet

  1. die Satzung und die Beschlüsse des Vorstandes zu befolgen
  2. an der Erhaltung des RPC, der Erfüllung seines Zwecks und der Wahrung seines Ansehens mit allen Kräften mitzuwirken
  3. der Beitragspflicht pünktlich nachzukommen
  4. jeden Wechsel seiner Anschrift dem RPC mitzuteilen

Weiterhin sind die Mitglieder hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets – auch außerhalb von Turnieren – die Grundsätze des Tierschutzes zu beachten, insbesondere

  1. die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und artgerecht unterzubringen
  2. den Pferden ausreichend Bewegung zu ermöglichen
  3. die Grundsätze artgerechter Pferdeausbildung zu wahren, d.h. ein Pferd nicht unreiterlich zu behandeln, z.B. zu quälen, zu misshandeln oder unzulänglich zu transportieren.

Die Mitglieder unterwerfen sich der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einschließlich ihrer Rechtsordnung. Verstöße gegen die dort aufgeführten Verhaltensregeln (§ 920 LPO) können gem. § 921 LPO mit Verwarnung, Geldbußen und/oder Sperren für Reiter und/oder Pferd geahndet werden. Außerdem können dem Mitglied die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

§ 9

Rechte der Mitglieder

Die Einrichtungen des RPC stehen allen Mitgliedern nach Maßgabe der Vereinsordnung zur Verfügung. Jedes Mitglied hat gegenüber dem Club die Rechte, die sich aus § 2 ergeben. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, sind stimmberechtigt. Eltern und Erziehungsberechtigte können das Stimmrecht für Jugendliche bis zum gesetzlichen Wahlalter auf sich übertragen.

§ 10

Die Vereinsleitung wird alle zwei Jahre von der Jahreshauptversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Sie besteht aus

  1. dem 1. Vorsitzenden
  2. dem 2. Vorsitzenden
  3. dem Kassierer
  4. dem Schriftführer
  5. den Jugendwarten (je angefangene 75 Jugendliche 1 Jugendwart, der von der Versammlung gewählt wird)

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende sowie der Kassierer. Sie sind berechtigt, den Verein gesetzlich zu vertreten und werden ins Vereinsregister eingetragen. Der Vorstand ist verpflichtet, die Geschäfte des Vereins nach den Bestimmungen des BGB zu führen. Seine Rechte leiten hieraus ab.

§ 11

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 12

Auflösung

Die Auflösung des RPC kann nur in einer Jahreshauptversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt

a) an den Kreisverband der Reit- und Fahrvereine e.V. Düsseldorf, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat

oder

b) an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für reitsportliche Jugendarbeit.

§ 13

Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich abzuhalten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden; sie muss einberufen werden, wenn ein Mitglied ausgeschlossen wird und den Beschluss der Mitgliederversammlung verlangt.

Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt zusammen mit der Tagesordnung durch den Vorstand. Sie muss jedem Mitglied mindestens 7 Tage vor dem Termin schriftlich zugesandt werden. Anträge zur Tagesordnung können vor Beginn der Versammlung eingereicht werden.

Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht.
Die Beschlussfassung erlangt Rechtsgültigkeit bei einfacher Mehrheit. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und über die Beschlüsse sind Protokolle zu führen, die vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind. Die Protokolle aller Versammlungen sind gesammelt aufzubewahren. Jedes Mitglied hat das Recht, in die Protokolle freien Einblick zu verlangen.

§ 14

Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen der ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

§ 15

Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 16

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.