Satzung

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.11.2023
Eintrag im Vereinsregister 25.01.2024

 

Satzung des Reit- und Pony-Club Düsseldorf e.V.

§ 1

Name und Sitz

Der Reit- und Pony- Club Düsseldorf e.V. (RPC) hat seinen Sitz in Düsseldorf und ist unter der Nummer 4584 beim Amtsgericht in Düsseldorf in das Vereinsregister eingetragen.

Der RPC ist Mitglied des Pferdesportverbandes Düsseldorf e.V., der über den Pferdesportverband Rheinland e.V. der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossen ist, des Sportbundes in Düsseldorf und der Deutschen Sporthilfe in Duisburg.

Die Satzung und die Jugendordnung dieser Fachverbände sind anerkannter Bestandteil der Vereinssatzung.

§ 2

Vereinszweck

Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Pferdesportes für Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Heranführen von Kindern und Jugendlichen an den Umgang mit dem Pferd und dessen Pflege sowie an den Pferdesport und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen mit und auf dem Pferd / Pony.

Der Verein besteht aus mindestens 70% Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres aller aktiven Mitglieder.

Der Verein ist bemüht, Mitgliedern mit Förderbedarf den Kontakt zum Pferd und den Zugang zum Pferdesport zu ermöglichen.

§ 3

Gemeinnützigkeit

Der RPC ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zur Förderung des Pferdesports und i. S. der §§ 51ff. der Abgabenordnung (AO), insbesondere des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO. Etwaige Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Das Beitragsaufkommen des Vereins dient ausschließlich zur Deckung der Geschäftskosten und zur Erreichung der satzungsgemäßen Ziele. Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.  

 

§ 4

Mitgliedschaft

Mitglieder sind:

  1. aktive Mitglieder
  2. fördernde Mitglieder
  3. Ehrenmitglieder

zu a)   Aktive Mitglieder können alle Personen werden, die aktiv dem Vereinszweck nachgehen.
zu b)   Fördernde Mitglieder können Personen werden, die den RPC unterstützen und dessen Aufgaben und Zielen reges Interesse entgegen bringen.
zu c)   Zu Ehrenmitgliedern können Personen vorgeschlagen werden, die sich um die Förderung des Vereins in hervorragender Weise verdient gemacht haben. Diese Ehrenmitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes angetragen und verliehen.

Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

 

§ 5

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Austrittserklärung, wobei der Verein Anspruch auf den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr hat. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere

  • die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder den Beschlüssen des Vorstandes wiederholtes Zuwiderhandeln.
  • ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten.
  • Beitragsrückstand von mindestens einem Jahr, der nach schriftlicher Aufforderung zur Regelung des Rückstandes nicht innerhalb von 14 Tagen vollständig ausgeglichen wird.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Mit dem Austritt oder dem Verlust der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Pflichten gegenüber dem RPC. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Herausgabe eines Anteils des Vermögens des Vereins, auch nicht nach Auflösung des RPC.

§ 6

Beitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand getrennt nach Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, Jugendlichen/jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und Erwachsenen ermittelt und auf der Mitglieder-Jahreshauptversammlung zur Annahme empfohlen und dort beschlossen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 7

Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied ist verpflichtet

  1. die Satzung und die Beschlüsse des Vorstandes zu befolgen
  2. an der Erhaltung des RPC, der Erfüllung seines Zwecks und der Wahrung seines Ansehens mit allen Kräften mitzuwirken
  3. der Beitragspflicht pünktlich nachzukommen
  4. jeden Wechsel seiner Anschrift dem RPC mitzuteilen

Weiterhin sind die Mitglieder hinsichtlich der ihnen anvertrauten Pferde verpflichtet, stets die Grundsätze des Tierschutzes gemäß Tierschutzgesetz zu beachten und die Ethischen Grundsätze des Pferdesports einzuhalten.

Die Mitglieder unterwerfen sich der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einschließlich ihrer Rechtsordnung. Verstöße gegen die dort aufgeführten Verhaltensregeln (§ 920 LPO) können gem. § 921 LPO mit Verwarnung, Geldbußen und/oder Sperren für Reiter und/oder Pferd geahndet werden. Außerdem können dem Mitglied die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

§ 8

Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied hat gegenüber dem Verein die Rechte, die sich aus § 2 ergeben. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, sind stimmberechtigt. Vor Erreichen des 14. Lebensjahres, kann das Stimmrecht durch einen Erziehungsberechtigten ausgeübt werden. 

§ 9

Vereinsleitung/Vorstand

Die Vereinsleitung wird alle zwei Jahre von der Jahreshauptversammlung gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Sie besteht aus

  1. dem 1. Vorsitzenden*
  2. dem 2. Vorsitzenden*
  3. dem Kassierer*
  4. dem Schriftführer*
  5. den Jugendwarten* (je angefangene 75 Kinder und Jugendliche 1 Jugendwart*, der von der Versammlung gewählt wird)

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende* sowie der Kassierer*. Sie sind berechtigt, den Verein gesetzlich zu vertreten und werden ins Vereinsregister eingetragen. Der Vorstand ist verpflichtet, die Geschäfte des Vereins nach den Bestimmungen des BGB zu führen. Seine Rechte leiten hieraus ab.

§ 10

Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 11

Auflösung

Die Auflösung des RPC kann nur in einer Jahreshauptversammlung oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Pferdesportverband Düsseldorf e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 12

Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich abzuhalten. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit einberufen werden; sie muss einberufen werden, wenn ein Mitglied ausgeschlossen wird und den Beschluss der Mitgliederversammlung verlangt. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt. Eine Mitgliederversammlung kann vom Vorstand auch im Online-Format einberufen werden.

Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt zusammen mit der Tagesordnung durch den Vorstand. Sie muss jedem Mitglied mindestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. per Email) zugesandt werden. Anträge zur Tagesordnung können spätestens 7 Tage vor Beginn der Versammlung eingereicht werden.

Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht.

Mitglieder, die an einer Mitgliederversammlung nicht teilnehmen können, haben die Möglichkeit einem Mitglied ihres Vertrauens ihr Stimmrecht (formlose Vollmacht) zu übertragen. Ein Mitglied darf das Stimmrecht von nur einem anderen Mitglied annehmen. 

Die Beschlussfassung erlangt Rechtsgültigkeit bei einfacher Mehrheit. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und über die Beschlüsse sind Protokolle zu führen, die vom Leiter der Versammlung und vom Protokollführer zu unterzeichnen sind. Die Protokolle aller Versammlungen sind gesammelt aufzubewahren. Jedes Mitglied hat das Recht, in die Protokolle freien Einblick zu verlangen.

§ 13

Vereinsordnungen

Der Verein kann sich zur Regelung der vereinsinternen Abläufe Vereinsordnungen geben. Die Vereinsordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Vereinsordnungen ist der Vorstand zuständig.

§ 14

Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen der ¾ Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

*männlich, weiblich, divers